• Professionelle Metalldetektoren für eine erfolgreiche Schatzsuche

     
  • Neue Beiträge finden Sie unter
    Metallsonde.TV

Niedersachsen: Generalstaatsanwaltschaft steht zu bravem Sondengänger

In Niedersachsen wurde ein Sondengänger angezeigt, der seinen neuen Metalldetektor auf einem Acker ausprobieren wollte. Anstatt die Kirche im Dorf zu lassen hat man in Niedersachsen wieder das gesamte Repertoire an Gehässigkeiten angewendet und den braven Sondengänger (der archäologische Funde ordnungsgemäß meldet) wegen NICHTS vor Gericht gezerrt.

Glücklicherweise konnte der DSU Anwalt Menzendorff nun erreichen, dass das Urteil überprüft wird. Die Generalstaatsanwaltschaft ist der Argumentation des Anwalts gefolgt und hat sich klar auf die Seite des Sondengängers gestellt.

Unterstützt wurde dies auch durch die Aussagen eines sondelsüchtigen YouTubers, welcher der Gerichtsverhandlung eigentlich als Zuschauer beiwohnte und dann die Gelegenheit erhielt ebenfalls zugunsten des Sondengängers zu sprechen. Sogar ein Archäologe hatte ausgesagt, dass auf dem Acker keine Funde mit wissenschaftlicher Bedeutung zu erwarten waren.

Niemand hat etwas dagegen Schatzgräber zu verfolgen, die bis zum Hals in einem Hügelgrab stehen. Aber einen Sondengänger anzuzeigen, nur weil er seinen neuen Metalldetektor ausprobieren wollte, stößt nicht nur bei den Sondengängern, sondern auch bei der Staatsanwaltschaft auf Unverständnis.

Fazit: Es ist immer besser auf die Sondengänger zuzugehen und für eine Mitarbeit zu gewinnen, anstatt fragwürdige Bußgeldverfahren anzustoßen.

Tipp: Jetzt Mitglied in der Deutschen Sondengänger Union werden.

Kommentare sind geschlossen.